Die RKP-Projektförderung
Die wichtigsten Punkte der Projektförderung auf einen Blick:
Das Regionale Kultur Programm NRW unterstützt Kunst und Kultur in den zehn Kulturregionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf Kooperations- und Netzwerkprojekten. Ansprechpartner für Fragen zur Förderung sind die jeweiligen regionalen Kulturbüros. Die wichtigsten Punkte der Projektförderung auf einen Blick:
- Der Fördersatz liegt bei maximal 50%.
- Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen.
- Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen ist der 30. September jeden Jahres.
- Rechtzeitig vor der Antragstellung muss mindestens eine Beratung durch das zuständige regionale Kulturbüro in Anspruch genommen werden.
Detaillierte Informationen zu den Kriterien und der Antragstellung finden Sie im Leitfaden.
Seit 2021 stellt das Land Nordrhein-Westfalen ergänzend zur RKP-Projektförderung Mittel für barrierefreie Maßnahmen zur Verfügung. Sie können die Mittel über dieses Antragsformular beantragen. Informationen zum Thema barrierefreie Maßnahmen und zu den wichtigsten Begrifflichkeiten finden Sie in der Arbeitshilfe und im Glossar.
Durch Kooperation zum Ziel
Kultur in Spitze und Breite fördern und den Bürger:innen vor Ort nahe bringen, kulturelle Teilhabe im Sinne einer lebenslangen kulturellen Bildung und eines offenen, nachhaltigen Dialoges gewährleisten und die Außenwahrnehmung von Kunst und Kultur in den Regionen erhöhen – das sind die maßgeblichen Ziele des Regionalen Kultur Programms NRW. Darüber hinaus zielt das Programm auch auf die Entwicklung und Stärkung von Kooperationsmodellen mit anderen Bereichen, zum Beispiel mit der Jugendarbeit, der Wirtschaft, der Stadtentwicklung oder dem Tourismus, ab.
Auf diese Weise zahlt das RKP seit 25 Jahren auf die seit diesem Jahr im Kulturgesetzbuch des Landes Nordrhein-Westfalen festgeschriebene Förderung der kulturellen Infrastruktur als Grundlage einer sich fortentwickelnden Kulturlandschaft ein.
Förderkriterien
Damit Ihr Projekt durch das Regionale Kultur Programm NRW gefördert werden kann, müssen die nachfolgenden Kriterien berücksichtigt werden.
- Mindestens drei Kooperationspartner:innen aus mindestens zwei Gemeinden oder Städten entwickeln inhaltlich gleichberechtigt ein Projekt und führen es gemeinsam durch.
- Weitere Partner:innen, die Ressourcen zur Projektumsetzung einbringen, sind erwünscht.
- Marketingmaßnahmen sind ein erkennbarer Bestandteil des Projekts, an denen sich alle Partner:innen beteiligen.
- Das Projekt nimmt Bezug auf die Leitthemen der jeweiligen Kulturregion.
- Das Projekt zeichnet sich durch eine hohe künstlerische bzw. kulturfachliche Qualität und Innovationscharakter aus und fördert die kulturelle Teilhabe.
- Bei Netzwerk-Projekten sind Kooperation und Zusammenarbeit besonders stark ausgeprägt.
Der Weg zur Projektförderung
1.
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Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum Kulturbüro Ihrer Region auf und lassen Sie sich beraten. Ein Beratungsgespräch ist Voraussetzung für die Projektförderung.
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Beantragen Sie die Fördermittel mit dem Projektdatenblatt online bis zum 30. September.
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Das jeweilige regionale Gremium berät über die eingereichten Förderanträge und teilt dem Kulturbüro seine Empfehlungen mit.
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Das Kulturbüro benachrichtigt die Antragsteller:innen über die Förderempfehlung bzw. Nachqualifizierung.
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Bei Förderempfehlung: Reichen Sie bis zum 30. November Ihren Zuwendungsantrag bei der zuständigen Bezirksregierung ein.
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Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW entscheidet über den Antrag.
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Nach Freigabe des Landeshaushaltes ist eine Bewilligung der Fördermittel möglich.
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Die zuständige Bezirksregierung stellt den Antragsteller:innen den Bewilligungsbescheid aus.
Rechtliche Grundlagen rund um die Kulturförderung in NRW
Wichtige Links zum Nachschlagen:
- Kulturgesetzbuch NRW
- Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung
- Landeshaushaltsordnung (LHO)
- Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV zur LHO)
- Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P).
- Aktuelle Erlasse und Informationen rund um das Vergaberecht für öffentliche Aufträge in NRW
- Vergaberechtsvorschriften NRW für die öffentliche Hand
- Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
- Informationen zum Landesreisekostengesetz
Kulturregionen
Zehn Kulturregionen, zehn unverwechselbare kulturelle Profile.
Projektdatenblatt
Hier finden Sie das Online-Projektdatenblatt, über das ein Antrag für eine RKP-Förderung gestellt werden kann.
Kontakt
Sie haben Fragen zum Regionalen Kultur Programm und möchten sich beraten lassen? Ihre Ansprechpersonen für die zehn Kulturregionen im Überblick.
Downloads
Das Logo des Regionalen Kultur Programms NRW steht Ihnen in verschiedenen Versionen zum Herunterladen zur Verfügung.