Die RKP-Projektförderung

Die wichtigsten Punkte der Projektförderung auf einen Blick:

Das Regionale Kultur Programm NRW unterstützt Kunst und Kultur in den zehn Kulturregionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf Kooperations- und Netzwerkprojekten. Ansprechpartner für Fragen zur Förderung sind die jeweiligen regionalen Kulturbüros. Die wichtigsten Punkte der Projektförderung auf einen Blick:

  • Der Fördersatz liegt bei maximal 50%.
  • Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen.
  • Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen ist der 30. September jeden Jahres.
  • Rechtzeitig vor der Antragstellung muss mindestens eine Beratung durch das zuständige regionale Kulturbüro in Anspruch genommen werden.

Detaillierte Informationen zu den Kriterien und der Antragstellung finden Sie in den Fördergrundsätzen sowie im Leitfaden (derzeit in Überarbeitung).

Seit 2021 stellt das Land Nordrhein-Westfalen ergänzend zur RKP-Projektförderung Mittel für barrierefreie Maßnahmen zur Verfügung. Sie können die Mittel über dieses Antragsformular beantragen. Informationen zum Thema barrierefreie Maßnahmen und zu den wichtigsten Begrifflichkeiten finden Sie in der Arbeitshilfe und im Glossar

Ab 2025 gelten verpflichtend die Honoraruntergrenzen, die das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW nach einer vom Bund entwickelten Matrix für den Kulturbereich festgelegt hat. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landes Nordrhein-Westfalen.

Element 3

Durch Kooperation zum Ziel

Kultur in Spitze und Breite fördern und den Bürger:innen vor Ort nahe bringen, kulturelle Teilhabe im Sinne einer lebenslangen kulturellen Bildung und eines offenen, nachhaltigen Dialoges gewährleisten und die Außenwahrnehmung von Kunst und Kultur in den Regionen erhöhen – das sind die maßgeblichen Ziele des Regionalen Kultur Programms NRW. Darüber hinaus zielt das Programm auch auf die Entwicklung und Stärkung von Kooperationsmodellen mit anderen Bereichen, zum Beispiel mit der Kulturellen Bildung, der Wirtschaft, der Stadtentwicklung oder dem Tourismus, ab.

Auf diese Weise zahlt das RKP seit 25 Jahren auf die seit diesem Jahr im Kulturgesetzbuch des Landes Nordrhein-Westfalen festgeschriebene Förderung der kulturellen Infrastruktur als Grundlage einer sich fortentwickelnden Kulturlandschaft ein.

Voraussetzungen

Damit Ihr Projekt durch das Regionale Kultur Programm NRW gefördert werden kann, muss es die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens drei Kooperationspartner:innen aus mindestens zwei Gemeinden oder Städten entwickeln inhaltlich gleichberechtigt ein Projekt und führen es gemeinsam durch.
  • Zeitgemäße Marketingmaßnahmen sind ein erkennbarer Bestandteil des Projekts, an denen sich alle Partner:innen beteiligen.
  • Inhaltlich ist ein regionaler Bezug erkennbar, auch hinsichtlich der Leitthemen der jeweiligen Kulturregion.
  • Das Projekt weist künstlerische bzw. kulturfachliche Qualität und Innovationscharakter auf.
  • Die Förderung der kulturellen Teilhabe ist erkennbarer Bestandteil des Projekts.

Auswahlverfahren und Kriterien

Die Auswahl der zur Förderung empfohlenen Projekte erfolgt durch regionale Fachjurys. Kriterien für die Entscheidung der Fachjurys sind insbesondere

  • Umfang und Qualität der Kooperationen/des Netzwerks
  • künstlerische/kulturfachliche Qualität des Projektes
  • Umfang der kulturellen Teilhabe
  • Grad des regionalen Bezugs / grenzüberschreitender Bezug (in den Kulturregionen
    Aachen, Niederrhein, Münsterland)

Wurde ein Projekt in der Vergangenheit mehr als drei Mal in Folge durch RKP gefördert, prüft die Fachjury ab dem vierten Förderantrag für das betreffende Projekt zusätzlich auf folgende Kriterien:

  • Strukturwirksamkeit (z. B. Wirkung auf regionale Kooperationen in mindestens
    einer Kultursparte)
  • zeitgemäße Weiterentwicklung des Projektes
  • Projekt beinhaltet Maßnahmen zur barrierefreien Kulturteilhabe von Künstlerinnen
    und Künstlern und Kulturpublikum mit Behinderung des Körpers, der
    Sinne, Kognition und Psyche
RKP Icon Checkliste

Der Weg zur Projektförderung

1.

1.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum Kulturbüro Ihrer Region auf und lassen Sie sich beraten. Ein Beratungsgespräch ist Voraussetzung für die Projektförderung.

2.

2.

Beantragen Sie die Fördermittel per Online-Antrag online bis zum 30. September.

3.

3.

Nach Beratung der eingereichten Förderanträge durch die regionalen Jurys teilt das Kulturbüro dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen das Beratungsergebnis mit.

4.

4.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW entscheidet über den Antrag.

5.

5.

Nach Freigabe des Landeshaushaltes ist eine Bewilligung der Fördermittel möglich.

6.

6.

Die zuständige Bezirksregierung stellt den Antragsteller:innen den Bewilligungsbescheid aus.

4.

4.

Das Kulturbüro benachrichtigt die Antragsteller:innen über die Förderempfehlung bzw. Nachqualifizierung.

5.

5.

Bei Förderempfehlung: Reichen Sie bis zum 30. November Ihren Zuwendungsantrag bei der zuständigen Bezirksregierung ein.

Kulturregionen

Zehn Kulturregionen, zehn unverwechselbare kulturelle Profile.

Online-Antragsportal

Hier finden Sie das Online-Antragsportal, über das ein Antrag für eine RKP-Förderung gestellt werden kann.

Kontakt

Sie haben Fragen zum Regionalen Kultur Programm und möchten sich beraten lassen? Ihre Ansprechpersonen für die zehn Kulturregionen im Überblick.

Downloads

Das Logo des Regionalen Kultur Programms NRW sowie weitere wichtige Dokumente stehen Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung.

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